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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Straf- und Betreuungssachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Besonderheiten bei der Zuständigkeit
Für Familiensachen, Zwangsversteigerungen und -verwaltungen, Insolvenzverfahren und Landwirtschaftssachen ist nicht das Amtsgericht
Bühl, sondern das
Amtsgericht Baden-Baden,
Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden zuständig.
Das Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister wird beim Amtsgericht Mannheim, Schloss (Westflügel), 68159 Mannheim geführt.
Zuständigkeit für Mahnsachen:
Amtsgericht
Stuttgart, Mahnabteilung, 70154 Stuttgart.