Die ersten Wochen nach der Entlassung aus der Haft sind entscheidend. Die Herausforderung straffrei zu bleiben ist in dieser Zeit am
größten.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer der BGBW streben deshalb eine rasche Betreuungsaufnahme, möglichst noch vor der Entlassung, spätestens jedoch eine Woche nach der Haftentlassung, mit dem Klienten an.
Gleich bei Betreuungsaufnahme wird geklärt in welchen Bereichen die Klientin oder der Klient Unterstützung benötigt um ein straffreies Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Informationen für Klient*innen
Der Übergang aus der Haft in die Freiheit
In den ersten Wochen nach der Haftentlassung ist die Herausforderung für Sie am größten, neue Wege zu gehen und straffrei zu bleiben. Um Sie dabei zu unterstützen, streben wir Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer eine rasche Betreuungsaufnahme mit Ihnen an, spätestens jedoch eine Woche nach der Haftentlassung. Dabei wird geklärt, in welchen Bereichen Sie sich neu orientieren wollen und eventuell Unterstützung benötigen, um künftig ein straffreies Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) unterstützen Sie bei Ihrem Übergang aus der Haft in ein Leben in Freiheit ohne Straftaten.
Auf Bewährung
Ihre teilweise verbüßte Haftstrafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Sie haben nun die Chance zu beweisen, dass Sie ein straffreies Leben führen wollen. Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer hat unterstützende und kontrollierende Aufgaben.
Unter Führungsaufsicht
Führungsaufsicht wird angeordnet, wenn die Unterbringung im Maßregelvollzug sofort mit Urteil oder bei Entlassung aus dem Maßregelvollzug ausgesetzt wird. Sie tritt ebenfalls ein, wenn eine Freiheitsstrafe bei längerer Haft aufgrund schwerwiegender Straftaten voll verbüßt wurde. Stehen Sie unter Führungsaufsicht, muss das Gericht Ihnen einen Bewährungshelfer bestellen.
Weisungen
In beiden Fällen können Weisungen erteilt werden wie zum Beispiel:
- Personen, Orte oder Situationen zu meiden oder Tätigkeiten nicht auszuüben.
- bestimmte Meldepflichten einzuhalten.
- Termine bei einem Arzt, einem Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz wahrzunehmen.
Ihr Strafrest wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt oder es wurde Führungsaufsicht angeordnet. Sie wurden einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt.
Sie haben nun die Chance zu beweisen, dass Sie ein straffreies Leben führen wollen. Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer hat unterstützende und kontrollierende Aufgaben.
Was Sie von der Bewährungshilfe erwarten dürfen:
- Unterstützung dabei, straffrei zu bleiben.
- Unterstützung bei der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.
- Unterstützung bei der Aufarbeitung Ihrer Straftat und den Folgen für die Geschädigte oder den Geschädigten.
- Beratung und Hilfestellung bei persönlichen, sozialen und finanziellen Problemen, sowie im Umgang mit Behörden.
- Informationen über Hilfsangebote und gegebenenfalls die Vermittlung an Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen.
- Verschwiegenheit gegenüber Dritten, ausgenommen dem Gericht.
Wozu wir verpflichtet sind:
- Berichterstattung an das Gericht und/ oder die Führungsaufsichtsstelle über den Verlauf Ihrer Bewährung und Betreuung.
- Überprüfung der Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen.
- Zeugenaussage vor Gericht, falls wegen einer neuen Straftat ein Gerichtsverfahren gegen Sie stattfindet.
Kontakt zu der zuständigen Einrichtung in Ihrer Nähe finden Sie | hier .
- eine neue Straftat begehen.
- die Auflagen und Weisungen nicht einhalten.
- Termine mit Ihrer Bewährungshelferin oder Ihrem Bewährungshelfer nicht wahrnehmen.
Das Gericht kann in diesem Fall Ihre Bewährungszeit verlängern oder die Bewährung widerrufen. Dies bedeutet unter Umständen Ihre Inhaftierung! Im Fall der Führungsaufsicht kann es wegen eines Weisungsverstoßes zusätzlich zu einem Strafverfahren kommen.
Nutzen Sie die Bewährungszeit als Chance für einen Neuanfang ohne Kriminalität.
Kontakt zu der zuständigen Einrichtung in Ihrer Nähe finden Sie | hier .